In Deutschland richtet sich der Strompreis nach verschiedenen Faktoren. Ein wichtiger Punkt stellt der Strommarkt dar, auf dem vor allem die Erzeuger mit Energiemengen handeln. Die zentrale Stelle für den Stromhandel ist die Strombörse, auf der die Konzerne sowohl tagesaktuelle als auch zukünftig benötigte Stromenergien anbieten und kaufen.
Wie der Handel an der Strombörse vonstattengeht und wie dies den Strompreis für Sie als Endverbraucherin bzw. als Endverbraucher regelt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
STROMHANDEL AN DER STROMBÖRSE
Seit 2002 ist die „European Energy Exchange“, kurz EEX genannt, ein zentraler Punkt im Stromhandel. Die Strombörse befindet sich in Leipzig und gilt als die Größte Europas. Dort versammeln sich neben den vier großen Stromversorgern – EnBW, RWE, Vattenfall und E.ON – auch lokale Energieversorger sowie Industriekonzerne. Private Haushalte sind vom Handel an der Strombörse ausgeschlossen.
Wie funktioniert der Handel von Strom?
An der Strombörse in Leipzig bieten die Konzerne Strom an oder kaufen ihn auf. Das geschieht tagesaktuell und soll vor allem Lücken im Stromnetz füllen, wenn viel oder wenig Verbrauch anfällt.
Der Handel von Strom ist von Angebot und Nachfrage abhängig: Erzeuger, die zu viel Strom übrig haben, können die Energie an der Börse anbieten und legen hierfür einen Preis fest. Umgekehrt passiert dies genauso. Alle eingehenden Angebote und Nachfragen listet das System auf und ermittelt anschließend den sogenannten „Clearingpreis“. Es handelt sich hierbei um den Preis, der die Mehrheit aller Angebote und Nachfragen abdeckt.
Der koordinierte Handel von Strom ist wichtig, da das Stromnetz schwankungsempfindlich ist. Die Betreiber dürfen immer nur so viel Strom zur selben Zeit in das Stromnetz einspeisen, wie sie entnehmen.
Der Regelleistungsmarkt überwacht dieses hochkomplizierte Unterfangen, damit keine Störungen entstehen. Dabei handeln die Betreiber des Regelleistungsmarktes ebenfalls mit Strom. Sie kaufen beispielsweise Energie dazu, um das Stromnetz stabil zu halten.
Nach dem sogenannten „Merit Order Effekt“ richtet sich der Strompreis an der Strombörse nach dem teuersten Kraftwerk. Der Strom aus dem Atomkraftwerk ist innerhalb Deutschlands bei Nichtberücksichtigung externer Kosten nach wie vor am günstigsten. Danach folgt in der Regel das Braunkohlekraftwerk sowie das Steinkohlekraftwerk und schlussendlich der aus den Gaskraftwerken gewonnene Strom.
Erneuerbare Energien haben anders als andere Kraftwerke immer Vorrang. So sind die Konzerne durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz auch dazu verpflichtet, eine gewisse Menge an Energie aus dem Öko-Strom einzuspeisen.
Wer handelt wo mit wem?
An der Strombörse gibt es drei Arten von Handel, die jeweils unterschiedlich und mit anderen Parteien stattfinden.
- Intraday-Markt: Hierbei wird Strom für denselben Tag gehandelt, und zwar in Blöcken von 15 bis 60 Minuten. Das ist besonders für Konzerne mit kurzfristig zu viel bzw. zu wenig Strom sinnvoll.
- Day-Ahead-Markt: An der Börse ist der Markt als „Spot-Markt“ bekannt. Konzerne handeln hier bis zwölf Uhr mittags mit Strom, den die Erzeuger direkt am nächsten Tag liefern.
- Terminmarkt: Vor allem die Industrie nutzt diesen Markt und erwirbt damit Strom im Voraus – und zwar für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. So sichern sich die Unternehmen den Strom zu einem Festpreis und können damit planen.
Welche Faktoren beeinflussen den Handel an der Strombörse?
Der Handel an der Strombörse wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hier spielt vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine große Rolle, aber auch das Wetter. Haben die Meteorologen beispielsweise viel Wind oder Sonne angekündigt, dann können die außer Konkurrenz stehenden Windkraftwerke oder Solaranlagen mehr Energie zur Verfügung stellen.
Das wirkt sich auf die Strombörse aus, da Energien aus anderen Kraftwerkanlagen nicht so gefragt sind. Das Ganze funktioniert natürlich auch umgekehrt. Wenn das Wetter windstill oder kaum sonnig ist, ist der Bedarf an Strom aus klassischen Kraftwerken gefragter.
Neben dem Wetter spielen weitere Faktoren eine große Rolle, wenn es um die Strompreisbildung geht. So kommt es nicht nur auf das Wetter, die Windenergie und die Jahreszeiten an, sondern auch auf das Verhalten an den Verbrauchsstellen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten der einzelnen Kraftwerksanlagen hierbei eine große Stellung einnehmen.
Des Weiteren wirken sich die Preise von CO2 (Emissionsrechtehandel) und vom Brennstoff ebenfalls auf die Strompreise aus. Grundsätzlich ist es so, dass vor allem die kurzfristigen Verhandlungen auf dem Intraday- und Day-Ahead-Markt starken Schwankungen ausgesetzt sind. Beim Terminmarkt spielen diese Faktoren in der Regel keine oder eine untergeordnete Rolle.
SO KOMMT DER ENDPREIS ZUSTANDE
Der Endpreis, den die Verbraucherinnen und Verbraucher schließlich zahlen, ist nicht das, was die Konzerne an der Strombörse tatsächlich ausgehandelt haben.
Endpreis: Wo ist das Verhandlungsergebnis?
Das, was die Konzerne an der Strombörse aushandeln, macht nur rund ein Drittel von der Stromrechnung aus. Nicht jedes Unternehmen gibt diesen Preis auch auf seiner Rechnung bekannt. Verbraucherinnen und Verbraucher können oftmals nur erahnen, wie viel der Strom im Einkauf gekostet hat.
Zusätzlich zum an der Strombörse ausgehandelten Preis zahlt die Kundin bzw. der Kunde meist einen Grundpreis oder eine Zählergebühr. Hinzu kommt der Verbrauchs- oder Arbeitspreis, der den Preis pro Kilowattstunde angibt. Darin fließen auch die Umsatzsteuer sowie die Gebühren für die Netznutzung ein.
Auch die EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe sowie der Transport sind Teil des Verbrauchs- oder Arbeitspreises. Circa die Hälfte des Endpreises fällt dabei für Steuern und Abgaben an.
Neben den meist sichtbaren Posten, die sich auch auf der Stromrechnung befinden, gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher unsichtbare Faktoren. Diese spielen sich meist an der Strombörse ab oder liegen an den Schwankungen im Stromnetz.
Insgesamt ist nur rund ein Viertel des Strompreises durch Verhandlung beeinflussbar. Bei den restlichen Zahlungen handelt es sich um feststehende Preise, wie zum Beispiel die Steuern von staatlicher Seite aus.
Welche Mechanismen und Zielsetzungen stehen dahinter?
In den Gebühren für Steuern und Abgaben ist auch die EEG-Umlage enthalten. Die Konzerne sind dazu verpflichtet, den Betrag aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu zahlen. Diese Umlage wird jährlich neu bestimmt und richtet sich unter anderem nach der Größe der Anlage.
Mit dem EEG möchte die Bundesregierung den Ausbau für erneuerbare Energien fördern. Als langfristiges Ziel plant die Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 die Stromversorgung durch erneuerbare Energien um bis zu 80 Prozent abdecken zu können.
Dieses Ziel besteht vor allem vor dem Hintergrund des Klima- sowie Umweltschutzes. Auch die bevorzugte Behandlung einer Stromversorgung durch regenerative Energien zielt darauf ab, die herkömmliche Energiegewinnung zurückzufahren. Langfristig möchte die Bundesregierung damit eine Kostensenkung am Strommarkt erreichen und gleichzeitig etwas Gutes für das Klima tun.