Ein Leben ohne Smartphone ist kaum vorstellbar. Während wir einst das Handy lediglich zum Telefonieren benutzten, bringt das Smartphone von heute gleich eine Vielzahl von Funktionen mit. Wir machen tolle Fotos und Videos mit dem Handy, wir chatten online mit Freunden und lassen die Welt in den sozialen Medien wissen, was uns gerade bewegt, was wir gerade tun. Zahlreiche Apps erleichtern und den Alltag. Kein Wunder also, dass es für viele einer Katastrophe gleicht, wenn mit dem Smartphone etwas passiert.
Potentielle Szenarien für Dramen rund ums Handy gibt es viele. So kann es gestohlen werden, es kann liegen gelassen werden, das Display könnte zerbrechen, Wasserschäden entstehen oder es können Daten verloren gehen. Allein diese Schadensbilder rechtfertigen schon den Abschluss einer Handyversicherung, oder?
Schäden am Smartphone – Wer übernimmt die Schadensregulierung?
Auch wenn moderne Smartphones einen riesigen Leistungsumfang haben und aus dem alltäglichen Leben kaum noch wegzudenken sind, handelt es sich doch um eine Sache. Kommt es an so einem Gerät zu einem Schaden, greift daher zunächst eine Sachversicherung, auch als Kompositversicherung bekannt.
Zur Auswahl der richtigen Versicherung ist es zunächst notwendig einzugrenzen, wer den Schaden verursacht hat und wem die Sache, also in unserem Fall das Smartphone, gehört. In Frage kommen beim Schaden an einem Smartphone nämlich unterschiedliche Versicherungen, und zwar die Hausratversicherung, eine spezielle Elektronikversicherung für das Smartphone oder aber eine Haftpflichtversicherung.
Die Hausratversicherung reguliert Schäden an deinem eigenen Smartphone, wenn dieses durch die versicherten Risiken “Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl” zerstört oder abhanden gekommen ist. Aus der Hausratversicherung erhältst du den Neuwert.
Eine spezielle Elektronikversicherung für dein Smartphone reguliert einen Schaden an deinem Smartphone, wenn es beispielsweise durch einen Unfall beschädigt wird oder durch Diebstahl abhanden kommt. Da es eine Vielzahl von Anbietern gibt, sollte man sich die genauen Bedingungen zur der Elektronikversicherung vor einem Abschluss durchlesen. Große Unterschiede gibt es unter anderem bei der Erstattung im Totalschadens-/Diebstahlsfall (Erstattung zum Zeitwert oder Neuwert), aber auch bei vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Die Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt die Regulierung von Schäden, die an Sachen entstehen, die einem Dritten, beispielsweise einem Nachbarn, gehören.
Definition Haftpflicht-Versicherungs-Schaden an einem Smartphone
Sach- oder Personenschäden, die durch dich oder eine mitversicherte Person an dem Smartphone einer dritten Person entstehen, reguliert die private Haftpflicht-versicherung. Diese übernimmt abhängig vom Schaden die Kosten für die Reparatur des Geräts oder die Neubeschaffung (max. aber den Zeitwert des Geräts) unter anderem in folgenden Fällen:
- Display- und Bruchschaden
- Schaden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten
Grundsätzlich wird die private Haftpflichtversicherung keine Schäden regulieren, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt worden sind.
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Warum ist eine Privathaftpflicht-Versicherung für mich sinnvoll, wenn ich ausversehen ein fremdes Smartphone kaputt mache?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 823 unter anderem vor, dass jeder verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten, wenn er das Eigentum eines anderen mit Vorsatz oder fahrlässig verletzt. Das bedeutet, dass du auch für den Schaden an einem Smartphone einstehen musst, den du nur ausversehen verursacht hast. Handelt es sich dabei um ein höherwertiges und neues Gerät, kann die finanzielle Belastung durch Reparatur oder Neukauf schnell im hohen mehrstelligen Bereich liegen.
Schadensersatz
Wer das Eigentum eines Dritten beschädigt oder unbrauchbar macht, ist in Deutschland zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser kann im Falle eines beschädigten Smartphones auf verschiedene Weise geleistet werden:
- Ersatz des defekten oder verloren gegangen Smartphones durch Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgerätes
- Bezahlung der Reparaturkosten
- finanzieller Ausgleich
Eine private Haftpflichtversicherung federt Schadenersatzforderungen ab und schützt dich dadurch vor zu hohen Ausgaben. Der Versicherungsschutz greift allerdings nur dann, wenn du den Schaden nicht absichtlich herbeigeführt hast. Gute Aussichten für die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung hast du zum Beispiel in der folgenden Situation:
Du hast an der Kaffeetafel versehentlich deine Tasse umgestoßen und Kaffee ist über das Handy deines Bekannten gelaufen.
Welche Schäden und Verluste werden durch meine Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt und welche nicht?
Nach deutschem Gesetz besteht immer dann eine Haftpflicht, wenn jemand einer oder mehreren anderen Personen einen Schaden zufügt. Um dieser Pflicht ohne große finanzielle Einbußen im privaten Bereich nachkommen zu können, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Diese bietet Schutz gegen Forderungen, die dem Schadensersatz dienen.
Die private Haftpflicht-Versicherung von Lukoi reguliert je nach Tarif nicht nur Schäden, die du verursachst hast, sondern springt auch dann ein, wenn diese zum Beispiel durch deinen Ehepartner, deinen Lebenspartner in einer eingetragenen Partnerschaft oder durch deine mitversicherten Kinder entstanden sind. Außerdem werden Haftpflichtschäden durch Luko auch dann reguliert, wenn sie durch Kleintiere ausgelöst worden sind.
Versicherte Tiere
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel nur Haftpflichtansprüche aus der Haltung von zahmen Haustieren mitversichert, wie zum Beispiel Katzen, Ziervögel und Nager. Schäden, die durch größere Haustiere wie Hunde und Pferde oder wilde Tiere, wie Schlangen und Spinnen, verursacht werden, reguliert die Privat-Haftpflicht-Versicherung nicht.
Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch dann, wenn der Versicherungsnehmer als Hüter von fremden Hunden oder Pferden in Haftung genommen wird.
Eine Haftpflichtversicherung reguliert Schadenersatzforderungen nur unter bestimmten Bedingungen. Hierzu gehört unter anderem, dass diese nicht Schäden an deinem eigenen Handy übernehmen. Auch Konstruktionsfehler, die zu einem Defekt des Gerätes führen, sind kein Fall für die Haftpflicht. In diesem Fall ist der Hersteller im Rahmen einer freiwilligen Garantie, beziehungsweise dein Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung unter gewissen Umständen für die Reparatur des Geräts zuständig.
Durch die Haftpflichtversicherung abgedeckte Schäden am Smartphone von Dritten:
- Schäden, die ohne Vorsatz entstanden sind
- Display- und Bruchschäden
- Schäden durch Flüssigkeiten wie Wasser, Kaffee, Limonaden, Bier
Durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckte Schäden am Smartphone von Dritten
- Schäden, die absichtlich verursacht worden sind
- Schäden, die der Smartphonebesitzer selbst verursacht hat
- Verlust durch Diebstahl
- Verlust durch Einbruch und Raub
- Schäden durch Vandalismus, Feuer oder Brand
- Schäden durch Konstruktionsfehler
Bevor die Versicherung den Schaden an einem Smartphone reguliert, wird dieser genau geprüft. Außerdem wird für die Schadensregulierung der Zeitwert hinzugezogen.
Wie ermittle ich den Zeitwert meines Smartphones?
Der Zeitwert eines Smartphones berechnet sich nicht nur nach dem Alter des Geräts. auch technische Neuentwicklungen, verbesserte Nachfolgemodelle und alltagsübliche Abnutzung vermindern den Wert eines Geräts sehr. Als Faustregel gilt, dass ein Smartphone bereits nach einer Nutzungsdauer von einem Jahr nur noch 40 Prozent der ursprünglichen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers wert ist. Nach zwei Jahren sind es sogar weniger als 30 Prozent.
Wenn du den Zeitwert deines Handys für die Haftpflichtversicherung selbst ermitteln möchtest, hast du dazu verschiedene Möglichkeiten:
- Vergleich mit gleichen oder ähnlichen Modellen bei einer Gebrauchtwarenbörse oder auf einer Auktionsplattform
- Wert online ermitteln, beispielsweise auf Webseiten von Handyankäufern
- Wert über die Abschreibung ermitteln
Was bedeutet Abschreibung?
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel nur Haftpflichtansprüche aus der Haltung von zahmen Haustieren mitversichert, wie zum Beispiel Katzen, Ziervögel und Nager. Schäden, die durch größere Haustiere wie Hunde und Pferde oder wilde Tiere, wie Schlangen und Spinnen, verursacht werden, reguliert die Privat-Haftpflicht-Versicherung nicht.
Welche Leistungen bietet dir deine private Haftpflicht-Versicherung, wenn du ein fremdes Smartphone kaputt machst?
Wenn du einen Schaden an einem fremden Smartphone verursachst, wird das von der Privat-Haftpflichtversicherung übernommen. Vor dem Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung lohnt es sich, einen Blick auf deren Leistungen zu werfen. Die Luko Privat-Haftpflichtversicherung leistet generell Folgendes:
- die Prüfung der Haftpflichtansprüche
- die Abwehr von Ansprüchen, die unberechtigterweise gestellt werden
- die Übernahme der Kosten, die bei der Schadensregulierung entstehen, insbesondere durch Ersatz oder Reparatur des Geräts
Was gibt es für Zusatzleistungen?
Du kannst deinen Basis-Versicherungsschutz bei Luko durch die Auswahl verschiedener Bausteine erweitern und verbessern.
Interessant im Zusammenhang mit Schäden an Smartphones dürfte der Baustein „Top of the Topps“ sein. Hast du diesen bei Abschluss des Vertrags ausgewählt, werden Schäden reguliert, die durch deliktunfähige Personen verursacht werden und daher üblicherweise nicht haftbar gemacht werden können. Außerdem kannst du bei Bedarf den weiteren Baustein “Best-Leistungs-Garantie” dazu wählen.
Welche Personen sind deliktunfähig?
Der Paragraph 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass Kinder nicht verantwortlich für Schäden am Eigentum anderer sind, solange sie das siebente Lebensjahr nicht erreicht haben. Außerdem räumt der Gesetzgeber die Deliktunfähigkeit bei Personen unterhalb 18 Jahren ein, wenn diese sich den Folgen ihres Handelns nicht bewusst sind, beispielsweise durch eine geistige Behinderung.
Die Haftpflicht besteht allerdings dann, wenn die Eltern nachweisbar die Aufsichtspflicht verletzt haben und der Schaden andernfalls dadurch vermeidbar gewesen wäre.
Ist die Handyhülle auch mitversichert?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, die durch den Versicherungsnehmer am Eigentum eines anderen entstehen. Das bedeutet, dass auch ein Schaden an der Handyhülle mitversichert ist. Da diese allerdings oftmals sehr günstig zu bekommen ist, wird sich die Regulierung durch die Versicherung meistens nicht lohnen. Hast du einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt, werden die Kosten für eine neue Handyhülle vermutlich sowieso im Rahmen der Selbstbehaltsumme liegen.
Übernimmt meine private Haftpflicht-Versicherung die Schäden am Smartphone auch im Ausland?
Die Versicherungsbedingungen der Luko für die private Haftpflichtversicherung sehen vor, dass Schäden auch dann reguliert werden, wenn du sie im Ausland verursacht hast. Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn dein Auslandsaufenthalt vorübergehend ist, beispielsweise im Rahmen einer Urlaubsreise.
Das bedeutet, dass dein Wohnsitz im Inland bestehen bleiben muss. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz.
Ist eine Selbstbeteiligung für mich sinnvoll?
Die Selbstbeteiligung oder der Selbstbehalt bei einer Versicherung reduziert meistens den monatlich oder jährlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Es handelt sich hierbei um den Betrag, den du selbst für die Schadensregulierung zahlen musst, bevor die Versicherung einspringt. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, hängt von deinem individuellen Vertrag ab.
Beispiel für die Selbstbeteiligung bei einer Haftpflicht-Versicherung
Du hast bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro gewählt. Der Schaden, der durch deine Schuld am Smartphone entstanden ist, kann durch eine Reparatur behoben werden, die 100 Euro kostet. Diesen Betrag musst du selbst übernehmen.
Kosten die Reparatur oder ein Ersatzgerät hingegen 300 Euro, musst du selbst nur 150 Euro tragen, während die restlichen 150 Euro der Versicherer übernimmt.
Reguliert meine Haftpflicht-Versicherung auch Schäden an meinem Smartphone?
Die Haftpflichtversicherung reguliert nur Schäden, für die der Versicherungsnehmer haften muss. Das ist immer dann der Fall, wenn der Schaden einer anderen Person entstanden ist. Defekte am eigenen Gerät durch einen Unfall oder dessen Verlust sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Elektronikversicherung für sein Smartphone abzuschließen.
Lohnt sich der Abschluss einer extra Handyversicherung?
Eine Handyversicherung kann sich dann lohnen, wenn es sich um ein sehr teures Smartphone handelt, das maximal sechs Monate alt ist. Diese reguliert dann je nach Bedingungen Schäden, die am eigenen Handy zum Beispiel durch Unfälle, Vandalismus, Bedienungsfehler, Überspannung und Brand entstanden sind.
Für günstigere oder ältere Geräte ist der Abschluss dieser Versicherung meistens nicht sinnvoll, da der Wert von Elektronik durch regelmäßige Neuentwicklungen seitens der Hersteller recht rapide sinkt und generell nur der Zeitwert berücksichtigt wird.
Außerdem solltest du beachten, dass eine Handyversicherung tatsächlich nur Schäden an deinem eigenen Handy reguliert, nicht aber am Smartphone einer anderen Person, das durch dein Verschulden zu Schaden gekommen ist. Hinzu kommen oft verschiedene Ausschlüsse, die den Versicherungsschutz einschränken.
In welchen Fällen greift meine Hausrat-Versicherung?
Schäden an deinem eigenen Handy reguliert die Haftpflichtversicherung nicht. Über deine Hausratversicherung sind alle Gegenstände abgesichert, die zu deinem Haushalt gehören. Damit sind auch elektronische Geräte wie Computer und Smartphones mitversichert.
Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder die Beschaffung von Ersatz bei deinem Smartphone beispielsweise dann, wenn es durch die folgenden Ereignisse zu einem Schaden oder einem Verlust gekommen ist:
- Einbruchdiebstahl: in deine Wohnung oder dein Haus ist eingebrochen worden und dein Smartphone wurde gestohlen.
- Vandalismus im Zuge von einem Einbruchdiebstahl: in deine Wohnung oder dein Haus ist eingebrochen worden, dabei ist dein Smartphone durch den Einbrecher zerstört worden.
- Feuer: ein Brand oder ein Blitzschlag haben dein Handy unbrauchbar gemacht.
- Leitungswasser: bei einem Rohrbruch ist dein Smartphone nass geworden und funktioniert danach nicht mehr.
In der Regel ist dein Smartphone im Rahmen der Außenversicherung auch dann versichert, wenn es zu einem Schaden außerhalb deiner eigenen vier Wände kommt, zum Beispiel im Urlaub oder im Garten. Häufig greift die Außenversicherung sogar, wenn dir unterwegs jemand das Smartphone unter Androhung von Gewalt rauben möchte.
In der Hausratversicherung sind nicht nur Schäden am Smartphone des Versicherungsnehmers, sondern im Normalfall auch die Geräte aller zum Haushalt gehörenden Personen wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder inbegriffen. Das gilt auch dann, wenn sich die Kinder für einen befristeten Zeitraum aufgrund einer Ausbildung außerhalb der elterlichen Wohnung aufhalten. Der Versicherungsschutz für die Kinder endet dann jedoch mit Abschluss der Ausbildung.
Welche Smartphones sind in der Hausrat-Versicherung mitversichert?
Die Hausratversicherung sichert Schäden durch die versicherten Risiken an allen zum Hausrat gehörenden Gegenständen ab, die dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen gehören. Das bedeutet, dass im Rahmen der Hausratversicherung auch mehrere Smartphones versichert sein können.
Auch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung kann es dazu kommen, dass durch ein Schadenereignis mehrere Smartphones beschädigt werden. Zum Beispiel sind hier die folgenden Szenarien denkbar:
- Auf einem Tisch liegen mehrere Smartphones, die einen Flüssigkeitsschaden erlitten haben, nachdem du versehentlich eine Kaffeetasse umgestoßen hast.
- Beim Silvesterfeuerwerk hast du mit deinem Knaller verschiedene Personen erschreckt, denen daraufhin ihre Smartphones heruntergefallen sind.
- Du bist in einem Ladengeschäft gestürzt und hast dabei einen Verkaufstisch mit mehreren Smartphones umgestoßen, bei denen durch das Herunterfallen die Displays zerbrochen sind.
So bist du bezüglich der Haftpflicht nicht nur einer Person gegenüber regresspflichtig, sondern dies kann auch für mehrere gelten.
Wie sieht die Regulierung für ein kaputtes oder ein verloren gegangenes Smartphone aus?
Die Haftpflichtversicherung wird im ersten Schritt überprüfen, ob du für den entstandenen Schaden gesetzlich haftbar gemacht werden kannst. Wird festgestellt, dass du für den Schaden haften musst, kümmert sich der Versicherer um die Entschädigung des Dritten. Die Entschädigung kann beispielsweise im Zuge der Übernahme der Reparaturkosten oder im Totalschadenfall durch Erstattung des Zeitwerts passieren.
Die Hausratversicherung prüft im ersten Schritt, ob das Gerät über den Vertrag versichert ist und ob ein versichertes Risiko eingetreten ist (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl).
Wird festgestellt, dass der Schaden versichert ist, zahlt dir dein Hausratversicherer den Wert der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen für die Wiederbeschaffung des gleichen Smartphones. Sofern das Smartphone noch repariert werden kann, werden die Reparaturkosten übernommen.