DSL & Festnetzvertrag kündigen: Das gibt es zu beachten

Die Telefon- und Festnetzanbieter liefern sich eine wahre Preisschlacht und locken Kunden mit immer neuen Zusatzoptionen und Vergünstigungen. Will man einen bestehenden Vertrag jedoch kündigen, ist es manchmal nicht so einfach wieder aus dem Vertrag wieder raus zukommen.

Dennoch hat man als Verbraucher das Recht auf freie Anbieter-Wahl. Man sollte sich allgemein genau durchlesen, was man unterschreibt, nicht nur in Bezug auf Telefonverträge.

Mögliche Fallstricke

Beim Kündigen eines DSL & Festnetzvertrags gibt es einige Fallstricke über die man stolpern kann. Laufzeiten, Fristen und andere Formalien, die vertraglich festgehalten sind, können die Sache deutlich erschweren und so mancher Stein wurde dem Verbraucher möglicherweise mit voller Absicht in den Weg gelegt.

Daher sollte man schon beim Abschluss eines Vertrags darauf achten, welche Bedingungen an eine Kündigung geknüpft sind.

Viele Verträge sind beispielsweise an eine 24-monatige Laufzeit geknüpft, welche sich nach Ablauf dieser Frist automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde. Diverse Anbieter werben mit günstigen Angebotspreisen, die sich jedoch oft nur auf eine gewisse Dauer der 24 Monate beziehen, etwa die ersten 8 Monate.

Danach wird dann ein höherer Betrag fällig. Sollte der Anbieter einem nach Ablauf der 24 Monate einem einen neuen, günstigeren Vertrag anbieten, entsteht ein gänzlich neuer Vertrag – also wieder 24 Monate Vertragslaufzeit.

Das Sonderkündigungsrecht

Selbstverständlich kann man den Vertrag auch außerhalb der Vertragslaufzeit kündigen, sofern Störungen oder Probleme seitens des Anbieters vorliegen. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Leitung längere Zeit nicht nutzbar ist oder längerfristig Probleme auftreten.

Manche DSL-Verträge halten zudem nicht, was sie versprechen. Die DSL-Geschwindigkeit ist oft gar nicht so hoch wie angegeben.

Insbesondere der sogenannte „Ping“, die Datenübertragungsrate für das Senden und Empfangen von Daten ist oft nicht ausreichend schnell. Gerade bei Gamern oder Personen, die das Internet generell stark nutzen, ist er Ping ein entscheidendes Kriterium.

Gegen eine zu langsame Leitung kann man sich als Verbraucher jedoch wehren. Es ist also hilfreich, die tatsächliche Geschwindigkeit der Leitung zu verschiedenen Zeitpunkten zu messen und sich gegebenenfalls beim Anbieter zu melden.

Weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind nicht erbrachte Leistungen des Anbieters oder plötzliche Änderungen der AGB. Auch im Falle eines Umzugs kann man unter Umständen das Sonderkündigungsrecht geltend machen, sofern der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss anbieten kann.

Wie sollte gekündigt werden?

Wechselt man den Anbieter fristgerecht, dann übernimmt der neue Anbieter meist die Kündigung für einen, dies sollte man aber sicherstellen. Andernfalls oder auch wenn man nicht den Anbieter wechselt, reicht ein „ordentliche Kündigung“ völlig aus. Es gibt diverse Musterbriefe, an die man sich halten kann.

Zudem gibt es praktische Kündigungsvorlagen für diverse DSL Anbieter, welche unter anderem unter Kuendigung.org zu finden sind. So lassen sich Kündigungen aller Art im Handumdrehen erstellen. Es ist in jedem Fall ratsam, sich eine entsprechende Bestätigung zukommen zu lassen, damit man etwas Schriftlich in der Hand hat.

Es lohnt sich also zu überprüfen, ob der Vertrag auch hält, was er verspricht und zudem zu schauen, ob es nicht mittlerweile günstigere Tarife bei anderen Anbietern gibt. In jedem Fall sollte man die Frist im Auge behalten, um relativ flexibel bleiben zu können.

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